Die auf der Rechtsgrundlage des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) nach Art. 15 bis 18 basierenden Beruflichen Massnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder erhalten.
Berufsberatung
Die Berufsberatung dient dem Ziel, insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene in der beruflichen Orientierung und Ausbildungswahl zu unterstützen. Dabei steht im Fokus die Auseinandersetzung mit persönlichen Interessen, Stärken und Fähigkeiten.
Schnuppertage
Mit Blick auf die nachfolgende Berufsbildung absolviert der Schüler im geschützten Umfeld diverse praktische Arbeiten bzw. Arbeitsproben im gewählten Beruf. Dabei lernt er einen Beruf kennen und kann im Anschluss für sich entscheiden, ob diese Berufsrichtung für ihn in Frage kommt.
Probewoche(n)
Mit Blick auf die nachfolgende Berufsbildung absolviert der Schüler im geschützten Umfeld diverse praktische Arbeiten bzw. Arbeitsproben im gewählten Beruf (bei praktischer Ausbildung maximal zwei Berufe). Im Zentrum steht die Überprüfung der Ressourcen, der Eignung des gewählten Berufs, des zu empfehlenden Bildungsniveaus sowie die notwendigen Begleitungsmassnahmen (geschützter Rahmen, begleitetes Wohnen, usw.).
Potentialabklärung
Die Potentialabklärung erfolgt durch wirtschaftsnahe, praktische Arbeitsproben in verschiedenen Bereichen im geschützten Umfeld.
Das Ziel ist die Beurteilung der momentanen Situation (Leistungsfähigkeit, Einsatzmöglichkeit, Belastbarkeit usw.) hinsichtlich der Gestaltung eines Eingliederungsplans und als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.
Grundabklärung Jugendliche oder Erwachsene
Die Grundabklärung erfolgt im geschützten Umfeld, mittels wirtschaftsnaher praktischer Arbeitsproben, in verschiedenen Bereichen und mit verschiedenen standardisierten Testverfahren sowie einer, dem Ausbildungsniveau angepassten schulischen Lernstandserfassung. Das Ziel besteht darin, eine Beurteilung der momentanen Situation (Leistungsfähigkeit, Einsatzmöglichkeit, Belastbarkeit usw.) hinsichtlich der Eingliederungsfähigkeit in den ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. Zur besseren Erfassung wird die Grundabklärung in Jugendliche und Erwachsene unterteil, da diese Gruppen unterschiedliche Ausgangslagen und Bedürfnisse besitzen.
Berufliche Abklärung Jugendliche oder Erwachsene
Die berufliche Abklärung erfolgt in den definierten Tätigkeitsgebieten mittels praktischen Einsatzes und verschiedenen standardisierten Testverfahren sowie einer, dem Ausbildungsniveau angepassten schulischen Lernstandserfassung. Das Ziel ist eine Überprüfung der persönlichen, kognitiven und gesundheitlichen Ressourcen im Hinblick auf einen beruflichen (Wieder-)Eintritt ins Erwerbsleben.
Zur besseren Erfassung wird die berufliche Abklärung in Jugendliche und Erwachsene unterteil, da diese Gruppen unterschiedliche Ausgangslagen und Bedürfnisse besitzen.
Vorbereitungsmassnahme für Jugendliche
Die Vorbereitungsmassnahme für Jugendliche dient der Überprüfung möglicher Ausbildungswege in der Praxis, die Eignungsabklärung und die Gewöhnung an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes, um den Eintritt in eine Ausbildung zu erleichtern. Dabei werden folgende Teilaspekte berücksichtigt:
- Erprobung von Eignungen und Neigungen in praktischer Arbeitsumgebung
- Klärung von offenen Fragen bei der Berufswahl
- Vorbereitung auf die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes
- Erarbeitung einer Anschlusslösung möglichst mit Lehrvertrag Lehrvertrag ist vorhanden
Gezielte Vorbereitung auf eine Ausbildung
Die Vorbereitung dient als zielgerichteter Einstieg in die berufliche Grundbildung oder Umschulung. Dabei werden hauptsächlich die schulischen, persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie die für den Beruf erforderlichen Schlüsselqualifikationen gefördert. Bei der Vorbereitung erfolgt bereits eine berufsspezifische Grundausbildung mit einem individuellen Förderplan.
Erfolgt die anschliessende Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt, werden nach Bedarf in Partnerbetrieben externe Praktika absolviert.
Erstmalige berufliche Ausbildung
Die erstmalige berufliche Ausbildung wird auf Stufe EFZ, EBA und PrA angeboten und dient als berufliche Grundbildung. Sie qualifiziert die Absolventen bei erfolgreichem Bildungsabschluss zu einer selbständigen Berufstätigkeit, vorzugsweise im ersten Arbeitsmarkt.
Die schulische Bildung erfolgt an der zuständigen Berufsfachschule.
Zur Überprüfung der Entwicklung und Eingliederungsfähigkeit finden während der Ausbildung Praktika im ersten Arbeitsmarkt statt. Bei Eignung kann direkt eine Ausbildung an einem geeigneten Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt, mit (siehe Supported Education) oder ohne Begleitung (Lehrstellenwechsel) der Ausbildungseinrichtung, erfolgen.
Umschulung
Umschulungen basieren auf den vordefinierten Standards der beruflichen Grundbildungen EBA/EFZ. Sie qualifizieren die Absolventen bei erfolgreichem Bildungsabschluss zu einer selbständigen Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.
Die schulische Bildung erfolgt an der zuständigen Berufsfachschule.
Zur Überprüfung der Entwicklung und Eingliederungsfähigkeit finden während der Ausbildung Praktika im ersten Arbeitsmarkt statt. Bei Eignung kann direkt eine Ausbildung an einem geeigneten Ausbildungsplatz im ersten Arbeitsmarkt, mit (siehe Supported Education) oder ohne Begleitung (Lehrstellenwechsel) der Ausbildungseinrichtung, erfolgen.
Modulare Ausbildungen
Modulausbildung zu Themen wie z.B. CAD, CAM usw. können als Ergänzung zur beruflichen Begleitung einbezogen werden. Diese dienen der Festigung von spezifischen fachlichen Kompetenzen für einen besseren Einstieg ins Berufsleben.
Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung bietet Unterstützung während der Stellensuche. Die Angebote umfassen Bewerbungstraining, Unterstützung bei der Stellensuche und Begleitung bei der Einarbeitung mittels Job Coach.
Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt
Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt werden als erstmalige berufliche Ausbildung oder als Umschulung auf Stufe EFZ, EBA und PrA (nach INSOS) angeboten. Sie richten sich an Personen, welche eine Begleitung oder Unterstützung ohne geschützten Rahmen benötigen. Sie qualifiziert die Absolventen bei erfolgreichem Bildungsabschluss zu einer selbständigen Berufstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt.
Die schulische Bildung erfolgt an der zuständigen Berufsfachschule.
Die berufspraktische Ausbildung erfolgt bei einer Partnerfirma im ersten Arbeitsmarkt und wird durch einen ausgebildeten und erfahrenen Job Coach der Stiftung azb nach den Konzepten Supported Employment und Supported Education begleitet.
Job Coaching
Ist eine begleitete Integration oder Erhaltung des Arbeitsplatzes im ersten Arbeitsmarkt. Die Teilnehmer werden von einem ihnen zugeteilten Job Coach in der Vorbereitung und an den verschiedenen externen Arbeitsplätzen betreut.
Der Job Coach arbeitet eng mit den Vorgesetzten der jeweiligen Einsatzfirmen sowie mit allen in den Fall involvierten Stellen und Personen zusammen. Die Zusammenarbeit beinhaltet individuell angepasste, verbindliche und regelmässige Kontaktaufnahmen am Arbeitsplatz.
Berufsschule
Die stiftungsinterne Berufsschule umfasst folgende Hauptbereiche:
- Berufsschule der Praktischen Ausbildung (PrA nach INSOS) für interne und externe Ausbildungen in Zusammenarbeit mit der Berufsschule Zofingen
- Schulische Aufqualifizierung, bzw. Stützunterricht, um Lücken im Schulstoff zu schliessen oder um auf den Unterricht in der beruflichen Grundbildung oder Umschulung auf Stufe EFZ und EBA vorzubereiten
- Unterstützung bei schulischen Problemen während der Berufsbildung auf Stufe EFZ und EBA
- Durchführung von schulischen Tests